Stellungnahme Suizidgesetzt


Unsere Stellungnahme zum Suizidpräventionsgesetz

Die Bundesregierung schafft mit dem geplanten Suizidpräventionsgesetz erstmals einen bundesweiten Rahmen für die Suizidprävention. Das ist ein wichtiger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen. Im Beteiligungsverfahren haben wir als gemeinsam zusammen e.V. / Initiative Stille Stunde eine Stellungnahme eingereicht — aus der Perspektive von Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen. Im Folgenden fassen wir zusammen, was der Entwurf gut macht, wo wir Lücken sehen und was wir vorschlagen.

Was der Entwurf gut macht

Zum ersten Mal wird Suizidprävention als langfristige, gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesetzlich verankert. Der Entwurf richtet eine Bundesfachstelle ein und beteiligt über einen Fachbeirat Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft. Er setzt auf die Methodenrestriktion — also die Begrenzung des Zugangs zu Suizidmitteln —, eines der wissenschaftlich am besten belegten Instrumente überhaupt. Er sieht Modellvorhaben vor und will bestehende, oft ehrenamtliche Strukturen nicht durch Doppelstrukturen gefährden. Und er bekennt sich zu einer zielgruppenspezifischen Prävention. Genau an diesem eigenen Anspruch ist er zu messen.

Wo wir Schwächen sehen

Der Entwurf verspricht zielgruppenspezifische Prävention — benennt aber eine wissenschaftlich gut belegte Hochrisikogruppe nicht: Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen, etwa im Autismus-Spektrum, mit ADHS, FASD, ME/CFS oder Long COVID. Für diese Gruppen ist das Suizidrisiko nachweislich deutlich erhöht. Im Gesetzestext kommen sie dennoch nicht vor.

Dahinter stehen mehrere strukturelle Punkte:

  • Prävention setzt zu spät an. Der Entwurf denkt Hilfe stark von der akuten Krise her (Krisentelefon). Bei dieser Gruppe baut sich die Belastung aber über das Leben auf — oder das erhöhte Risiko ist schon ab einer Diagnose bekannt, ähnlich wie in der Psychoonkologie. Prävention muss deshalb vor der Krise beginnen.
  • Zugänglich heißt nicht automatisch erreichbar. Ein Krisendienst ist nicht schon deshalb wirksam, weil er formal existiert. Es braucht mehrere Kanäle (auch Text, Chat, Gebärde/Relay) und einen Verbund, damit niemand ins Besetztzeichen läuft.
  • Daten bilden das Risiko nicht ab. Erfasst werden sollten auch Suizidversuche, nicht nur Sterbefälle — und differenziert (disaggregiert), damit gefährdete Gruppen überhaupt sichtbar werden.
  • Beteiligung und Verbindlichkeit. Selbstvertretungen sollten stimmberechtigt mitentscheiden. Und statt eines unverbindlichen „Hinwirkens“ braucht es überprüfbare Standards, tragfähige Finanzierung und eine Zwischenevaluation deutlich vor 2038.

Was wir vorschlagen

Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen im Gesetz benennen; Hilfen mehrkanalig und wirklich erreichbar machen; früh begleiten statt erst in der Krise; Fachkräfte für atypische Krisenzeichen qualifizieren; disaggregierte Daten erheben; und Betroffene stimmberechtigt beteiligen.

Einordnung: ein zäher, aber offener Prozess

Wir haben auf diese gefährdete Gruppe früh und datiert hingewiesen — mit dem Positionspapier der NaSPro-AG Neurodivergenz, dem LIORA-Modell und konkreten Fragen an das Ministerium. Dass davon im jetzigen Entwurf noch wenig zu lesen ist, hat uns enttäuscht. Zugleich ist der Referentenentwurf ein Zwischenstand, kein Endpunkt: Er wird im Kabinett und im Bundestag weiter beraten. Eine frühe, dokumentierte Stellungnahme liegt dann vor, wenn nachgebessert wird. Deshalb bleiben wir dran — damit am Ende niemand übersehen wird, auch nicht die Menschen, deren Behinderung man nicht sofort sieht.

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