Unsere Prüfanfrage an das Kanzleramt.

Hintergrund für Interessierte:
Eine IFG-Anfrage ist ein Recht, das Bürgerinnen, Bürger und Organisationen haben. Über das Informationsfreiheitsgesetz können wir Einsicht in amtliche Unterlagen von Bundesbehörden beantragen. Wir nutzen dieses Recht, weil wir wissen möchten, ob aktuelle Gesetze wirklich auf ihre Folgen für Menschen mit Behinderungen geprüft wurden. Denn wir haben den Eindruck: Unsere Vorstellung von diskriminierungsfreien Gesetzen ohne Schutzlücken unterscheidet sich deutlich von der der Bundesregierung.

Uns wird oft gesagt: Menschen mit nicht Behinderungen werden mitgedacht.
Aber mitgemeint reicht nicht, wenn Barrieren in der Praxis unangetastet bleiben.

Die Bundesregierung muss grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten. Wir hoffen natürlich darauf, dass ein Transparenter Austausch gewollt ist. Sie kann Unterlagen herausgeben, aber auch Stellen schwärzen oder die Anfrage teilweise ablehnen, etwa wegen laufender Verfahren. Das wäre in dem Zusammenhang seltsam. Und auch das wäre irgendwie aufschlussreich.Denn unsere Frage ist einfach: Wurde wirklich geprüft — oder hat die Sozialreform Schutzlücken?

Mitunterzeichnender: Raul Krauthausen, Inklusionsaktivist
sowie folgende Organisationen Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e. V., Aspies e.V. – Menschen im Autismusspektrum, Brains in Mind gUG, Bundesverband FASD e.V., Deutsche Depressionsliga e.V., Deutscher Gehörlosen-Bund e. V. Deutscher Schwerhörigenbund e.V., DMAP1 Syndrom e.V., FASD Deutschland e.V., Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) e.V., MCS-Atemluftinitiative Schleswig-Holstein, ME/CFS Kinder, Mutismus Selbsthilfe Deutschland e.V., Netzwerk Selbsthilfe e.V. pro plus Rheinland-Pfalz e.V., Projekt 100% MENSCH gUG, Selbsthilfe Körperbehinderter Main-Kinzig e.V., SHK Service gGmbH.

weitere Unterstützer, die aus organisatorisch-zeitlichen Gründen bis zum Termin nicht mitzeichnen konnten:

SD Deutschland e.V., ME-Hilfe e.V.,

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Emailanschreiben:

Sehr geehrter Herr Bundesminister Frei,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler Merz,

in über 250 Vorträgen in Kommunen und im Austausch mit Behindertenbeauftragten haben wir erfahren, dass es keine Leitfäden oder Strukturen gibt, um Barrieren für Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen systematisch abzubauen. Auch im direkten Austausch mit dem Bundesbeauftragten, BMG und BMAS wurde uns bisher ausnahmslos erklärt, diese Gruppe sei zu heterogen für einheitliche Regelungen. Deshalb haben wir LIORA entwickelt — eine ressortübergreifende Gesamtarchitektur — und an 21 Bundestagsausschüsse übermittelt, um die Regelungslücke sichtbar zu machen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat uns darauf mit einem Schreiben vom 20. April 2026 (Referatsleitung Va1) mitgeteilt, dass die Bundesregierung grundsätzlich nicht zwischen sichtbaren und nicht sichtbaren Behinderungsarten unterscheide und alle politischen Maßnahmen alle Menschen mit Behinderungen im Blick hätten. Diese Einschätzung nehmen wir ernst — und richten unsere Anfrage ausdrücklich darauf, die zugrundeliegenden Prüfschritte nachvollziehen zu können.

Unsere Erfahrungen zeigen ein anderes Bild als die offizielle Darstellung: Vor Ministerien wird geraucht, ohne dass chemische Barrieren als solche bekannt wären. Die Sicherheitskontrolle am Bundestag ist für autistische Menschen kaum zu bewältigen. Psychiatrische Einrichtungen verfügen nicht über Strukturen, die suizidgefährdete Menschen mit Autismus oder FASD angemessen versorgen könnten. Kommunikationsstrategien bestehen in Form von Gebärden, sind jedoch nicht im öffentlichen Alltag integriert, leichte Sprache wird für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen fokussiert, für Menschen mit (partiellem) Mustismus sehen wir keine gleichberechtigten Kompetenzzentren. Die im BGG-Entwurf vorgesehene Pauschalierung angemessener Vorkehrungen zugunsten wirtschaftlicher Interessen bedeutet in der Praxis, dass Betroffene Barriereabbau individuell einfordern müssen, mit Offenlegung ihrer Behinderung — ohne strukturelle Grundlage und auf eigenes Risiko.
Angesichts steigender Suizidalität, insbesondere bei Jugendlichen mit Behinderungen, sehen wir hier eine besonders vulnerable Gruppe, die wir in besonderem Maße geschützt wissen möchten.

Viele haben Positionsschreiben verfasst und Demonstrationen begleitet. Wir glauben, es ist jetzt sinnvoller zu verstehen, wo konkret die Analysen der Bundesregierung und unsere Einschätzung auseinandergehen — um gemeinsam lösungsorientiert Barrierefreiheit, gesetzliche Strukturen und die UN-BRK voranzubringen.

Im Auftrag von gemeinsam zusammen e.V. und der im beigefügten Schreiben genannten Mitunterzeichnenden übermittle ich hiermit einen förmlichen Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 1 IFG.

Dem Schreiben beigefügt sind:

  1. LIORA-Gesamtarchitektur
  2. Korrespondenz an 21 Bundestagsausschüsse (7. April 2026)
  3. NaSPro-Positionspapier AG Neurodivergenz
  4. Paritätischer Gesamtverband: Bund-Länder-Arbeitspapier „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“

Wir danken für Ihre Bemühungen und für eine Eingangsbestätigung. 

Herzliche Grüße

Rebecca Lefèvre (sie/ihr) 
Projektplanung „Stille Stunde – Menschen mit nicht sichtbaren Behinderungen sichtbar machen.“ 

Tel.: 0176-20032377

Persönliche Anmerkung:

Ich bin Autistin und schreibe grundsätzlich sehr sachlich und direkt, da es mir schwerfällt, emotionale Zwischentöne zu erkennen oder neurotypisch zu deuten. Sollte meine Ausdrucksweise daher stellenweise distanziert oder unterkühlt wirken, bitte ich dies nicht misszuverstehen – sie ist keinesfalls abwertend oder unhöflich gemeint.

gemeinsam zusammen e.V. 
Der Verein für nachhaltige und gesellschaftliche Themen in der Region
Grenzweg 30
65582 Diez

www.gemeinsam-zusammen-ev.de
www.stille-stunde.com

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