Unsere Prüfanfrage an das Kanzleramt.
Hintergrund für Interessierte: Eine IFG-Anfrage ist ein Recht, das Bürgerinnen, Bürger und Organisationen haben. Über das Informationsfreiheitsgesetz können wir Einsicht in amtliche Unterlagen von Bundesbehörden beantragen. Wir nutzen dieses Recht, weil wir wissen möchten, ob aktuelle Gesetze wirklich auf ihre Folgen für Menschen mit Behinderungen geprüft wurden. Denn wir haben den Eindruck: Unsere Vorstellung von diskriminierungsfreien Gesetzen ohne Schutzlücken unterscheidet
Mai 19, 2026
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